Formelle Rüge des BLW e.V. bei der Region Hannover eingereicht

Aus Sicht des BLW leidet die geplante Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie im Sachlichen
Teilprogramm Windenergie 2025 u. a. an mehreren schwerwiegenden und sich
gegenseitig verstärkenden Abwägungsmängeln und Verfahrensmängeln, die einer Genehmigung des Plans entgegenstehen. Diese Mängel zeichnet der BLW e.V. in seiner 12 seitigen Rüge an die Region Hannover fristgericht am 10.08.2026 auf.
Gibt es technische Herausforderungen durch die Energiewende?

Ein „Zuviel“ an Strom kann doch kein Problem sein, oder doch?
Antworten gibt es in einem sehr interessanten Video „Energiewende, vom Ausbau zur Systemintegration“