Im Zuge der erneuten Entwurfsauslegung November 2024 geht der BLW nun in seiner Stellungnahme insbesondere auf die artenschutzrechtlich relevanten Änderungen des Planentwurfs und seiner Begründung ein. Die bisherigen Argumentationen von 2023 und 2024 behalten vollumfänglich Gültigkeit.
Das entsprechende Schreiben ging am 13.03.2025 an die Gemeinde Wedemark (Fachbereich Planen und Bauen).
Der BLW-Einwand hier im kompletten Wortlaut einsehbar und downloadbar: